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Industriefreundlicher Rückbau von AKWs

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Im dritten und letzten Teil unsere Serie „Frei messen – ja oder nein?“ erörtern wir den konventionellen Rückbau von AKWs in Deutschland und stellen Alternativen vor. Doch solange die Atomindustrie mitregiert, wird ein Umdenken wohl kaum möglich sein.

In Deutschland gibt es 33 kommerzielle AKWs, 26 wurden inzwischen stillgelegt, 7 sind noch in Betrieb. Weltweit befinden sich 500 Atomkraftwerke in Stilllegung. Wohin mit diesen Massen an Atommüll? Nach Atomgesetz gibt es grundsätzlich zwei Optionen:  Sofortiger Abbau oder sicherer Einschluss. Die Betreiberfirmen hierzulande bevorzugen den schnellen Rückbau. Bei diesem Verfahren wird der gering radioaktive Müll freigegeben, das heisst in der Landschaft verteilt. Kritiker wehren sich gegen den „sofortigen Rückbau“, die Gefahren für Mensch und Umwelt seien zu hoch. 

 

Ohne Entkernung gehts nicht

Beim atomaren Müll unterscheidet man zwischen hoch ,mittel, und schwach radioaktivem Material. Bei allen bekannten Rückbau-Verfahren muss das hoch kontaminierte Material entfernt werden. D.h. zuerst die Brennelemente herunterkühlen in Abklingbecken, bis sie über Castorbehälter in so genannte Zwischenlager transportiert werden können – und frühestens ab 2050 in ein tiefengeologisches Langzeitlager. Schwer verstrahlte Anlagenteile wie Reaktordruckbehälter oder Kernmantel müssen teils unter Wasser und per Fernbedienung von Robotern zerlegt werden. Hunderttausende Tonnen Baumasse müssen so behandelt werden, dass sie Mensch und Umwelt nicht mehr gefährden können. Das heisst mit radioaktiven Teilchen behaftete Oberflächen abtragen, durch Schleifen, Schrubben, Fräsen. Was dann noch kontaminiert ist, wartet in Zwischenlagern auf den Abtransport. Der schwach bis mittel radioaktive Müll kann frühestens ab 2022 ins erste Langzeitlager Konrad. Ein Teil des Mülls, liesse sich sicherer entsorgen, so die IPPNW, ein internationaler Zusammenschluss von Ärzten die sich vor allem für atomare Abrüstung einsetzen. Sie favorisieren ein alternatives Rückbaukonzept- ohne die gesundheitlich problematische Freigabe und die aufwändigen Abbrucharbeiten des schwach radioaktiven Materials.

 

Hohes Gefährdungspotential beim bisherigen Rückbau

Bisher wird die gering ionisierende Strahlungslast nach dem Freigabe-Prinzip behandelt, d.h. im Bereich von circa 10 Mikrosievert in der Landschaft verteilt:  auf Hausmülldeponien, recycelt als Material im Strassenbau eingesetzt, eingeschmolzen in Baustahl. Konkret findet sich das in Kochgeschirr und Essbesteck, Heizkörpern, Zahnspangen und Gerüsten auf Kinderspielplätzen wieder. Umweltschützer (Link Recycling von atomarem Bauschutt: ein Restrisiko bleibt) wie auch die IPPNW, Ärzte gegen den Atomkrieg, kritisieren das Risiko für Mensch und Umwelt. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass jede noch so geringe zusätzliche Strahlendosis das Risiko für strahlenassoziierte Erkrankungen wie Krebs erhöhen und dass es keine Schwellendosis gibt, unterhalb derer ionisierende Strahlung ungefährlich wäre,“ sagt Alex Rosen, Kinderarzt und Vorsitzender von IPPNW Deutschland. Auch die Dekontamination des schwach radioaktiven Materials beim Rückbau stellt ein grosses Risiko für die Arbeiter dar. Das heisst Wände rausbrechen, Armaturen aufbrechen, Wände abstrahlen. Diese Arbeiten machten mit rund 90% den grössten Anteil der Abrissarbeiten aus. Und könnten mit dem von der IPPNW favorisierten Rückbau-Konzept „Stehenlassen nach Entkernung“ eliminiert werden.

 


Das Betriebsgelände des AKW Würgassen 2009, nachdem zwei Kühltürme entfernt wurden. (Bild: Heinz-Josef Lücking, Wiki Commons)

 

Stehenlassen nach Entkernung – sicher und günstiger

„Es gibt machbare Alternativen zu der aktuellen Praxis beim Rückbau große gering radioaktiven Materialmengen „freizugeben“ und also in den konventionellen Stoffkreislauf zu überführen“, so Alex Rosen. Z.B. „Stehenlassen nach Entkernung“. Ein von IPPNW beauftragtes Gutachten des Physikers Wolfgang Neumann belegt, dass dies machbar sei und die Strahlenbelastung der Bevölkerung reduzieren würde. Nach der Entfernung der hoch und mittel radioaktiven Abfälle würde die Anlage bautechnisch verschlossen und versiegelt. Der dauerhaft sichere Einschluss müsste gegebenenfalls in 100-150 Jahren neu evaluiert werden. Für die Ärztevereinigung ein nachgeordneter Faktor, aber ein zusätzlicher Benefit: das Verfahren wäre auch günstiger, als der bisher praktizierte sofortige Rückbau.

Eine weitere, ebenfalls machbare Option ist der „vollständige Rückbau mit Bunker“. Auch hier würden alle Abfälle vollständig entfernt und abgerissen. Das gering radioaktive Material würde in einen eigens gebauten Bunker innerhalb der Anlage gebracht. Als Vorteile gelten den Befürwortern folgende Argumente: öffentliche und berufliche Strahlenexposition würden minimiert. Steuergelder würden so effizient eingesetzt, denn die Umsetzung sei einfacher zu realisieren, der zu erwartende öffentliche Widerstand, z.B. gegen die Verbringung des Mülls auf Hausmülldeponien deutlich geringer. Dennoch muss ein Bunker gebaut werden, Erfahrungswerte zur Machbarkeit weist der französische Nachbar vor.

 

Bund argumentiert mit internationalen Sicherheitsstandards

Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit heisst es, „das von IPPNW vorgeschlagene Konzept des Stehenlassens von Gebäuden wird in Deutschland nicht weiterverfolgt, weil damit keine Sicherheitsvorteile verbunden sind“, so Maren Klein, die Pressesprecherin des Hauses. Mit Hinweis auf ein aktuelles Informationspapier der Entsorgungskommission würde der Aufwand zur Instandhaltung der Gebäude mit zunehmendem Gebäudealter erheblich steigen, um die Gebäude in einem bautechnisch sicheren Zustand zu erhalten. Ein Zutritt von Grundwasser könnte nicht über viele Jahrzehnte des einfachen Stehenlassens ausgeschlossen werden und auch konventionelle Schadstoffe wie Öle und PCB bedürften einer geordneten konventionellen Beseitigung. Und weiter: „Die von IPPNW vorgeschlagene Deponierung oder langfristige Lagerung freigegebener Stoffe am Standort lässt ebenfalls keine sicherheitstechnischen Vorteile erkennen.“

Beim Bundesministerium relativiert man Kosten und Gesundheitsrisiken. Rückbaukosten sind von den Anlagenbetreibern zu zahlen, für die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden stünde ausschliesslich die Sicherheit der Anlagen im Blickpunkt. Auch in Sachen Strahlen- und Arbeitsschutz verweist man auf die geltenden Sicherheitsstandards und beruft sich auf die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission. „Nach dem sogenannten 10 Mikrosievert (10 µSv) Konzept können durch die Freigabe Strahlendosen für Einzelpersonen der Bevölkerung von ca. 10 µSv pro Jahr auftreten. Dieser Wert ist gegenüber einer mittleren natürlichen Strahlenexposition in Deutschland von ca. 2.100 µSv pro Jahr extrem niedrig und es wird international davon ausgegangen, dass eine solch geringe Strahlendosis (De-minimis-Dosis) vernachlässigbar ist“, sagt Maren Klein.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken fielen große Mengen an Reststoffen an. Dabei handle sich nur bei einem geringen Anteil – ca. 2 % der Gesamtmasse – um radioaktiven Abfall, der in einem Endlager in tiefen geologischen Bereichen zu entsorgen ist. „Der überwiegende Teil (z. B. ein Großteil der massiven Betonstrukturen) ist weder aktiviert noch kontaminiert bzw. kann durch Dekontamination in einen kontaminationsfreien Zustand überführt werden. Diese Materialien können aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden und unterliegen anschließend nur noch den konventionellen, d. h. bau-, wasser- und bodenrechtlichen Vorschriften.

 

Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich im Forschungszentrum Jülich 2009 mit Materialschleuse zum Rückbau (Bild: Maurice van Burgen, Wiki Commons)

 

Strahlenschutz zugunsten der Atomindustrie

Kritiker wie der Umweltschutzverband BUND sehen das anders. Vertreter hatten im vergangenen Jahr einen Entwurf zum neuen Strahlenschutzgesetzt vorgelegt, der strengere Schutzmassnahmen fordert. Die von der Internationalen Strahlenschutzkommission festgelegten Werte von 2007 entsprächen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Auch eine Revision dieser Werte, gefordert von der Schweizer Sektion der IPPNW, hatte bisher keinen Erfolg. Alex Rosen, im Vorstand, meint dazu: „Organisationen wie die IAEO, die von Ihrer Satzung her die Förderung der zivilen Atomenergie als ihre Aufgabe sehen und Gremien wie die ICRP und UNSCEAR, die traditionell große Überschneidungen mit der Atomindustrie haben und dieser sehr nahe stehen, propagieren seit Jahrzehnten einen „industriefreundlichen Strahlenschutz“, der medizinische Argumente und Erkenntnisse zugunsten der „Praktikabilität“, also der Rendite der Atomindustrie vernachlässigt. Ein Grossteil der Argumente dieser Gremien bezieht sich weiterhin auf die Lebenszeitstudien der Hiroshima- und Nagasaki Überlebenden und bezieht die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen von Hochdosis-Strahlenschäden auf Niedrigdosis-Strahlenschäden in der Atomindustrie. Dies ist aus mehreren Gründen unwissenschaftlich und nicht haltbar, wie wir in unseren Publikationen auch immer wieder erläutert haben.“

 

 

Links:

Telefoninterview mit Dr. Alex Rosen, Kinderarzt u. Vorstandsmitglied von IPPNW Dtld.)

Das Rückbaukonzept der IPPNW

Presseanfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Entwurf des BUND zum neuen Strahlenschutzgesetz