Umstrittene Kernenergieverordnung in Kraft

Die neuen Strahlenschutzbestimmungen wurden vom Bundesrat verabschiedet, doch ein Gerichtsverfahren ist hängig. Die Kontroverse schwelt weiter.

Am vergangenen Freitag, dem 7.12.18, verabschiedete der Bundesrat die Teilrevision der Kernenergieverordnung. Die neuen Bestimmungen zum Strahlenschutz treten zum 1. Februar 2019 in Kraft. Die teils heftige Kritik stösst sich an der Herabsetzung des Bevölkerungsschutzes, aber auch von Missachtung des Rechtsstaats wird gesprochen.

Das AKW Beinau erfüllt laut Bundesrat aktuellen Strahlenschutzbestimmungen (Bild: Werner Friedli 1986, E-Pics ETH Bibl.)

In 2016 legten Anwohner des AKWs Beznau Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) und den Strombetreiber Axpo ein. Beznau solle wegen erheblicher Lücken bei der Erdbebensicherheit nicht weiter betrieben werden. Das ENSI wende die Gesetzgebung falsch an, denn der fragliche Grenzwert bei einem Störfall liegt nicht bei einem Dosiswert von 100, sondern bei 1 Millisievert. Nun hat der Bundesrat klargestellt: Ohne den richterlichen Entscheid abzuwarten, und das Prinzip der Gewaltenteilung zu achten, heisst es in einer Mitteilung der SES (Schweizerischen Energiestiftung). Es handle sich um eine Abschwächung des Gesetzes im Sinne von ENSI und Axpo. Das AKW Beznau solle ohne Konsequenzen über Jahre hinweg weiter betrieben werden können, so die Kritik weiter. Dabei handle es sich um einen Verstoss gegen die Strahlenschutzverordnung. Für den Bundesrat zeigt das Gerichtsverfahren dagegen, dass die Bestimmungen unklar formuliert sind, so die Meldung des Schweizer Nachrichtenportals Nau. Die Kritik basiere lediglich auf einem Missverständnis. Es geht dabei um eine Berechnung der Sicherheitsnachweise im Rahmen eines Störfalls. Dieser wurde gemäss internationaler Strahlenschutzverordnung nun bei einem Dosiswert von 100 Millisiervert definiert, nicht bei 20 oder 50, wie Alain Berset (SP) gefordert hatte, heisst es bei der Berner Zeitung. Mit „wenig Verantwortungsbewusstein“ wird FDP-Ständerat Damian Müller zitiert. Das Parlament so zu übergehen, könne sich nur leisten, wer nicht mehr auf eine Zusammenarbeit angewiesen sei. Er spiele damit auf den baldigen Rücktrott der CVP-Magistratin Doris Leuthard aus dem Bundesrat an, die den Antrag vorgebracht hatte. Der Fall „Lex Beznau“ ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Sicher ist, dass dem Stromkonzern aufgrund des Bundesratsbeschluss teure Nachrüstungen erspart bleiben.

 

Links:

"Bundesrat wäscht ENSI und Axpo rein", titelt die SES am 7.12.2018

„Bundesrat entscheidet im Sinne der Axpo“, so die BernerZeitung am 7.12.18

„Bundesrat setzt umstrittene Kernergieverordnung in Kraft“ so die Nau am 7.12.2018

 

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