Während die Atommächte ihre Arsenale erstmals seit Ende des Kalten Krieges ausweiten oder modernisieren, steht die Wiederbelebung des Atomdeals mit dem Iran vor dem Scheitern. Misstrauen macht sich breit.


Ukrainische Aktivisten deponieren Sonnenblumen vor der russischen Botschaft in London, als Zeichen des Protestes gegen die russiche Invasion der Ukraine.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion 1991 war die unabhängig gewordene Ukraine mit einem Schlag die drittstärkste Atommacht der Welt. 1994 übergab das Land die über 4000 Atombomben an Russland und erhielt dafür etwas Geld und die Selbstverpflichtung Russlands, der USA und Grossbritanniens, dessen Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren. Nun zeigt sich: Das «Budapester Memorandum» scheiterte am atomaren Gleichgewicht des Schreckens.


Beschiessung des AKW Saporischschja, in der Bildmitte das brennende Gebäude.

Die Invasion der Ukraine durch eine hochgerüstete russische Armee von Putins Gnaden zerreisst das ganze nach dem Ende des Kalten Krieges zusammengezimmerte geopolitische Netz der Checks and Balances. Nun scheint nichts mehr ausgeschlossen.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die fünf grössten Atommächte USA, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien einen Allgemeinplatz zum Besten gegeben: Sie «erwägen» die Vermeidung von atomaren Kriegen und die Reduzierung strategischer Risiken als «ihre wichtigste Verantwortung» wahrzunehmen. Und doch ist es vor dem gegenwärtigen Hintergrund steigender Kriegsrisiken in Europa und in Fernost und allgemeiner nuklearer Aufrüstung ein bemerkenswertes Bekenntnis.

 

Weniger atomare Sprengköpfe, dafür bessere, gefährlichere: Auf diesen Nenner lässt sich der jüngste Jahresbericht des Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI zu den Atomwaffen weltweit bringen. Treiber dieser Entwicklung sind Russland und die USA.

 

Die Atombombe in den Händen der iranischen Theokraten ist eine Horrorvorstellung für den Rest der Welt. Das 2015 vereinbarte Atomabkommen hätte zehn Jahre Zeitgewinn gebracht. Doch der damalige US-Präsident Donald Trump zerriss den Vertrag und stieg aus. Sein Nachfolger Joe Biden sucht das Abkommen wiederzubeleben. In Wien gibt es nun bei einer ersten Verhandlungsrunde Grund zur Hoffnung. Doch die Hürden hin zu einer Einigung sind hoch.

 

Eigentlich kann es der Welt egal sein, ob das längst zur Mittelmacht gewordene Grossbritannien über 180 atomare Sprengköpfe verfügt oder ob es bis 2030 deren 260 sein werden, wie vom britischen Premier Boris Johnson angekündigt. Doch die fünftgrösste Atommacht der Welt setzt mit der Aufrüstung der Atomwaffenarsenale ein fatales Zeichen.

 

Als 51. Staat hat Honduras den 2017 von 122 Ländern unterzeichneten Atomwaffenverbotsvertrag ratifiziert. Damit tritt das Abkommen am 22. Januar 2021 in Kraft. Es ist möglich, dass das Datum dereinst als historische Wendemarke in Erinnerung bleiben wird. Doch aktuell ist es kaum mehr als ein Zeichen der Hoffnung.

 

US-Präsident Donald Trump will das letzte, am 5. Februar 2021 auslaufende, bilaterale New-START-Abkommen mit Russland zur Begrenzung von Nuklearwaffen nicht mehr erneuern und setzt stattdessen auf trilaterale Verhandlungen mit Russland und China für ein neues Abkommen. China winkt ab.

Der INF-Vertrag zwischen den USA und Russland droht zu scheitern. Auch in Europa mehren sich die Zeichen für eine atomare Nachrüstung. Friedensorganisationen erinnern an das Wettrüsten im Kalten Krieg.

Mensch + Energie

Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

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