AKW-Rückbau und Endlagerung: Reicht das Geld?

geschrieben von  Urs Fitze

Die Schweizerische Energiestiftung kritisiert die von einer Fachkommission vorgelegten Kostenstudie für Stillegung, Entsorgung und Endlagerung der Atomkraftwerke als zu niedrig. Das könnte zulasten des Staates gehen, der nach den Betreibern in letzter Instanz zuständig wäre. In Deutschland hat der Staat derweil die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung übernommen – finanziert aus einem von den Betreibern gespiesenen Fonds.

Vor 100 Jahren starben Millionen Soldaten an den erstarrten Fronten des ersten Weltkrieges, das lange 19. Jahrhundert ging in Schutt und Asche zugrunde. Kaiser, Könige, Staats- und Ministerpräsidenten aus allen mächtigen Nationen der Welt hatten Schlafwandlern gleich die Welt an den Rand des Abgrunds getrieben. Was mag in 100 Jahren sein? Niemand hat auch nur eine geringste Ahnung davon. Wer wäre in der Lage, die wirtschaftliche Entwicklung des kommenden Jahrzehnts auch nur halbwegs präzise vorherzusagen? Oder jene der Zinsen? Niemand. Und wer im Buch der Geschichte der zivilen Nutzung der Atomenergie blättert, liest in den 1950er- und 1960er-Jahren von euphorischen Prognosen, die bis zur Lösung aller Energieprobleme reichten. Es kam anders.

Schwierige Kostenschätzung
Heute harren weltweit Probleme der Lösung, die die Verantwortlichen zwingen, sich mit Fragen der Zukunft zu beschäftigen, auf die es nach aller bisherigen Erfahrung keine schlüssige Antwort gibt: die Stillegung und der Rückbau von ausgedienten Atomkraftwerken und die Endlagerung der radioaktiven Abfälle. Eine dieser kaum zu beantwortenden Fragen stellt sich zu den Kosten. Was kostet ein Endlager, das, wie etwa im Falle der Schweiz, frühestens in dreissig Jahren seinen Betrieb aufnehmen wird? Schon die Kosten eines durchschnittlichen Bauwerkes lassen sich im frühen Stadium der Planung nur rudimentär mit einer Genauigkeit von plus / minus 25 Prozent abschätzen. Vor diesem Hintergrund mutet die Aufgabe, die Kosten eines Endlagers abzuschätzen, das erst in Jahrzehnten gebaut wird, als nahezu unlösbar an. Doch genau dies obliegt der Schweizer „Verwaltungskommission des Stillegungs- und Entsorgungsfonds für die Kernkraftwerke“ (Stenfo). Sie berechnet die künftigen Ausgaben für die Beendigung des Atomzeitalters und liefert damit die Basis für die Zahlungen der Kraftwerksbetreiber in die zwei Fonds, aus deren aufgelaufenen Mitteln die Stillegung und Endlagerung finanziert werden sollen. Es gilt das Verursacherprinzip: Die Kraftwerksbetreiber müssen auch den Rückbau und die Entsorgung finanziell tragen. Dazu äufnen sie in der Schweiz die zwei Fonds. 16,5 Milliarden Franken haben sie bislang bezahlt. Über die Höhe dieser Zahlungen befindet das Energieministerium auf Antrag der Stenfo-Kommission. Diese überprüft ihre Kostenschätzung im Fünfjahres-Rhythmus, zuletzt im Dezember 2016. Danach steigen die erwarteten Gesamtkosten um zehn Prozent auf 22,8 Milliarden Franken. Die Betreiber brauchen in den kommenden fünf Jahren aber keine höheren Beiträge zu leisten, sondern nur noch ein Drittel der eigentlich fälligen 6,3 Milliarden. Die Begründung: Der Bau der Endlager verzögere sich um zehn bis 15 Jahre und damit auch die Fälligkeit der Auszahlung. Damit liessen sich höhere Erträge aus den Zinsen erwirtschaften, die die Stenfo mit durchschnittlich 3,5 Prozent beziffert.

Kosten werden auf den Staat abgewälzt
Die Schweizerische Energiestiftung hat diese Kostenschätzung durch zwei unabhängige Experten überprüfen lassen. Das Ergebnis: ein „sehr hohes Risiko für den Bund und damit die künftigen Steuerzahlenden, dereinst fehlende Fondsbeiträge der AKW-Betreiber ausgleichen zu müssen.“ Tatsächlich ist der Staat in letzter Instanz gesetzlich dazu verpflichtet. Die Mängelliste der Energiestiftung ist lang. So seien die Fondsbestände „in hohem Mass“ von den realen Zinserträgen abhängig. Diese Abhängigkeit sei angesichts der beträchtlichen Unsicherheiten über die Zinsentwicklung zu reduzieren. Dazu würden die Kosten in den Jahren ab 2030 bis zur Jahrhundertwende anfallen, in einer Zeit also, wenn die Atomkraftwerke bereits vom Netz seien. Damit müssten diese Kosten aus den Fonds oder von den betroffenen Unternehmen aus anderen Geschäftsbereichen finanziert werden. Der Ökonom Kaspar Müller beanstandet die Ausblendung vieler finanzieller Risiken, etwa zur Laufzeit der AKW, zu deren Verfügbarkeit und zum Finanzmarkt. Die Betreiber schöpften stattdessen „alle Möglichkeiten“ aus, die Kosten auf den Staat abzuwälzen. Kritisiert wird auch die mangelnde Unabhängigkeit des Gremiums, vor allem die Interessen des Staates als letzthaftende Instanz seien zuwenig berücksichtigt. Die Energiestiftung listet 20 Forderungen, unter anderem eine Erhöhung des „Sicherheitszuschlages“ von 30 auf 100 Prozent, zudem müssten die Beiträge mindestens im selben Ausmass weiter geleistet werden. Die Stenfo wollte in der „Neuen Zürcher Zeitung“ die Vorwürfe nicht kommentieren. Die Kostenstudie werde derzeit von unabhängigen Experten geprüft, Ende Jahr soll der Antrag an das Energieministerium ausformuliert sein.


Staat verantwortet, Betreiber zahlen einmalig
In Deutschland hat der Staat derweil in diesem Frühjahr mit der Inkraftsetzung des „Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ die Verantwortung für die Zwischen- und Endlager alleine übernommen und die Atomkraftwerksbetreiber aus der Pflicht entlassen. Dafür zahlen sie knapp 24 Milliarden Euro in einen Fonds. Das ist in etwa die Hälfte des Geldes, das diese Firmen für Entsorgung und Endlagerung geäufnet haben beziehungweise bis zum Abschalten der letzten AKW im Jahr 2022 noch äufnen werden. Darin inbegriffen ist ein Risikoaufschlag von 35 Prozent. Darin enthalten sind mögliche Kostensteigerungen und Zinsrisiken. Reicht das Geld nicht, muss der Staat die zusätzlichen Kosten übernehmen. Die andere Hälfte soll dann für den Rückbau der AKW’s zur Verfügung stehen, der in der Verantwortung der Betreiber bleibt. Diese Aufgabenteilung geht auf die Vorarbeit der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) zurück, einem parteiübergreifenden Gremium unter Vorsitz des ehemaligen grünen Umweltministers Jürgen Trittin. In Parlament und im Bundesrat fand das Gesetz Zustimmung weit über die bestehenden Koalitionen hinaus. Damit, so hatte die Kommission argumentiert, „besteht die Chance endgültig den Streit um die Nutzung der Kernenergie zu beenden.“

Geologisches Tiefenlager

  • Geologisches Tiefenlager

    Zu einem geologischen Tiefenlager gehören sowohl die Oberflächen-Anlage als auch die in mehreren hundert Metern Tiefe im Wirtgestein liegende Anlage, in der die radioaktiven Abfälle in Stollen oder Kavernen mithilfe passiver Sicherheitsbarrieren [siehe auch Geologische Barriere] dauerhaft von Mensch und Umwelt isoliert werden.

Castorbehälter

  • Castorbehälter

    Behälter zur Aufbewahrung und zum Transport radioaktiven Materials. Castor ist ein geschützter Name der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS). Ein gefüllter Castorbehälter wiegt 110 bis 125 Tonnen. Die Herstellung eines Castorbehälters kostet rund 1,5 Millionen Franken. Zur Aufbewahrung radioaktiver Materialien werden auch noch andere Behälter benutzt. Alle müssen aber dieselben technischen Anforderungen erfüllen. Sie weisen beispielsweise mehrere Druckräume auf.

Bis in die Ewigkeit: Ausschnitt aus dem empfehlenswerten Dokumentarfilm "Into Eternity" (2010)

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Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

Kernfusion

  • Kernfusion

    Bei der Kernfusion verschmelzen in einer Kettenreaktion zwei Atomkerne zu einem neuen Kern. Es ist dieser Prozess, der auch die Sonne in einen leuchtenden Stern verwandelt. Konkret verschmelzen bei extrem hohen Temperaturen die Wasserstoffisotope Deuterium und Tritium zu einem Heliumkern. Dies unter Freisetzung eines Neutrons und Energie. Diese Fusionsreaktion ist die Ursache für die Zerstörungskraft von Wasserstoffbomben. Seit Jahrzehnten experimentieren Forscher damit, sich dieses unglaubliche Energiepotenzial zunutze zu machen. Bislang verbrauchten die Kernfusionsversuche mehr Energie, als sie einbrachten. In Südfrankreich befindet sich der Fusionsreaktor Iter im Bau, der ab 2020 im großen Umfang Informationen über die weitere Entwicklung dieser Technologie geben soll. An dem 16 Milliarden Euro teuren Experiment sind zahlreiche Länder beteiligt. Es ist eine offene Frage, ob die Kernfusion tatsächlich einmal Strom für den Massenkonsum bringen kann. Auf jeden Fall wird dies noch Jahrzehnte dauern.

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